IFAT Industry Insights
Anzeige

Nachhaltiger Neustart notwendig

Viele Unternehmen der Recycling- und Entsorgungsbranche leiden derzeit unter den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise. Das aktuelle Gutachten des Sachverständigenrats für Umweltfragen (SRU) „Für eine entschlossene Umweltpolitik in Deutschland und Europa“ enthält Lösungsansätze für einen ökonomischen und nachhaltigen Neustart der Branche.

Anfang Mai schrillten bei den Branchenverbänden der Recycling- und Entsorgungswirtschaft die Alarmglocken. BDE-Präsident Peter Kurth: „Wie die gesamte Wirtschaft sind auch in unserer Branche nahezu alle Unternehmen von den Auswirkungen der Corona-Krise betroffen.“ Die Aussage Kurths basierte auf einer aktuellen Umfrage unter den Mitgliedsunternehmen des Bundesverbands der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V. (BDE), wonach fast drei Viertel der im BDE organisierten Unternehmen notwendige Investitionen wegen der Corona-Pandemie verschieben oder ganz streichen müssen. Ähnlich fiel das Urteil des Bundesverbands Sekundärrohstoffe und Entsorgung (bvse) aus. Dessen Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock konstatierte: „Die Coronavirus-Krise hat der Recycling- und Entsorgungsbranche enorm geschadet. Nicht wenige Unternehmen kämpfen um ihre Existenz.“

© Shutterstocjk / laymanzoom

Da wirkt es schon fast wie ein kleiner Hoffnungsschimmer, dass der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) in seinem Mitte Mai vorgestellten Gutachten laut Aussage von Bundesumweltministerin Svenja Schulze „den nun notwendigen nachhaltigen Neustart der Wirtschaft mit guten Argumenten unterstützt“. Deutschland schöpfe das Potenzial der Kreislaufwirtschaft nach Auffassung des SRU längst noch nicht aus. Bislang habe man zwar den Schritt von einer deponiebasierten Bewirtschaftung von Abfällen hin zu einer kreislauforientierten Abfallwirtschaft geschafft. Doch die Weiterentwicklung zu einer Kreislaufwirtschaft sei noch nicht gelungen, heißt es im Unterkapitel „Kreislaufwirtschaft: Von der Rhetorik zur Praxis“ des 556 Seiten starken Gutachtens.

Anzeige

Chance für die Kreislaufwirtschaft

Nach wie vor seien die anfallenden Abfallmengen unvermindert hoch, und nur rund 16 Prozent der benötigten Rohstoffe würden durch Sekundärrohstoffe gedeckt. Noch einmal BDE-Chef Kurth: „Ich begrüße dieses Gutachten als einen wichtigen Diskussionsbeitrag in einer Zeit, in der viele wichtige Themen durch die Corona-Krise in den Hintergrund geraten.“ Auch bvse-Geschäftsführer Rehbock findet: „Wir sind von einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft zwar noch ein ganzes Stück entfernt. Die gute Nachricht ist aber, dass wir die realistische Chance haben, sie in Deutschland und in Europa umsetzen zu können.“ Sven Weihe, Pressesprecher von PlasticsEurope Deutschland, betont:

„Insbesondere die Vorschläge und Ziele des Reports in Sachen Klimapolitik, Kreislaufwirtschaft und Gewässerschutz treffen einen wichtigen Nerv.“ PlasticsEurope vertritt über 100 Mitgliedsunternehmen und versteht sich als paneuropäischer Zusammenschluss der wichtigsten Kunststofferzeuger in Europa. „Notwendig bleibt es, sowohl den Bedarf an Rohstoffen zu verringern als auch Stoffe und Materialien wie Kunststoffe in größeren Mengen und hochwertiger zu recyceln und als Sekundärrohstoffe wieder in den Produktionskreislauf zurückzuführen“, sagt Weihe. Mit dieser Einschätzung liegt er auf einer Linie mit den Aussagen der SRU-Wissenschaftler.


Produkte in den Fokus nehmen

Eine der Stärken des SRU-Gutachtens ist es, dass es nicht bei der kritischen Bestandsaufnahme stehen bleibt, sondern klare Pfade für die in Zukunft notwendige nachhaltige Entwicklung aufzeigt. Zentraler Begriff in diesem Kontext: Produkte sollen kreislaufwirtschaftsfähig werden. Das bedeutet, sie müssen grundsätzlich langlebig, schadstofffrei, materialeffizient, reparierbar und recyclingfähig sein.

Ein weiterer Vorschlag des Expertengremiums sieht vor, die bestehende Abfallhierarchie um „Produktstufen“ zu ergänzen. Damit sollen laut SRU folgende Ziele verfolgt werden:

  • Den Input an Rohstoffen für Produkte, Infrastrukturen und Dienstleistungen zu verringern,
  • verbindliche Ziele für Abfallvermeidung und Vorbereitung zur Wiederverwendung zu definieren,
  • Recycling nicht nur an seiner Quantität, sondern auch an seiner Qualität zu messen.

Ferner empfiehlt der SRU, ein nationales Stoffstrominventar zu etablieren. Darauf aufbauend könne priorisiert werden, welche Stoffströme aus Umweltsicht am dringendsten reduziert werden müssten.


IFAT Environmental Index stützt Forderungen der Umweltbranche

Vergleichbare Vorschläge ermittelte übrigens der Anfang Mai veröffentlichte IFAT Environmental Index 2020 . Danach favorisieren die Befragten drei Maßnahmen, um die Kreislaufwirtschaft zu fördern: 77 Prozent wollen die Recyclingfähigkeit schon bei der Produktzulassung verbindlich festlegen. 75 Prozent setzen zudem auf bessere Abfalltrennung und -sammlung. Und 68 Prozent befürworten, dass bereits beim Produktdesign mit recycelten und recyclefähigen Materialien geplant wird. Ein Ergebnis, das der Geschäftsführer der Messe München, Stefan Rummel, mit den Worten zusammenfasst: „Die Kreislaufwirtschaft ist ein Chancenthema, denn sie reduziert Treibhausgase durch einen nachhaltigen Umgang mit Rohstoffen.“


Kreislaufwirtschaftsgesetz derzeit im Novellierungsverfahren

Auch mit der gegenwärtig laufenden Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) werden zahlreiche der oben erwähnten Ziele verfolgt. Der Bund setzt damit die EU-Abfallrahmenrichtlinie in deutsches Recht um und modernisiert das bestehende Abfallrecht. Drei zentrale Maßnahmen sieht das neue Gesetz vor:

  • Die öffentliche Hand soll bei ihrer Beschaffungspraxis den Vorrang auf recycelte Produkte legen.
  • Die neu eingeführte „Obhutspflicht“ gibt dem Staat die Legitimation, gegen das Vernichten von Neuware oder Retouren vorzugehen.
  • Vertreiber von Einwegprodukten sollen sich künftig an den Reinigungskosten von Parks und Straßen beteiligen.

Bei Verbänden und Kommunen stießen die bisherigen Entwürfe des Gesetzes auf ein geteiltes Echo. Aktuell befindet sich die Gesetzesnovelle noch im parlamentarischen Abstimmungsverfahren. Infolge der Coronakrise sei es hier zu Verzögerungen gekommen, erklärt ein Sprecher des Bundesumweltministeriums (BMU) auf Nachfrage. Dies lege die Vermutung nahe, dass der Gesetzesentwurf erst im dritten Quartal 2020 verabschiedet werden könne.

Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Aussteller
Anmeldung

Melden Sie sich bequem online als Aussteller der IFAT Munich 2024 an.

Aussteller Online Anmeldung
Besucher
Ihr Ticket für die IFAT Munich

Sichern Sie sich schon jetzt Ihr Online-Ticket für die Umwelttechnologien der Zukunft.

Ticket
Messe
Nachhaltigkeit auf der IFAT Munich

Wir wollen mit gutem Beispiel voran gehen und die IFAT Munich in einem kontinuierlichen Prozess nachhaltiger gestalten. Erfahren Sie hier mehr!

Nachhaltigkeit