Der jüngste Konflikt im Nahen Osten hat die ohnehin schon angespannte Sicherheitslage, von der auch die Privatwirtschaft vielfältig betroffen ist, weiter verschärft. Risiken für Unternehmen drohen im Cyberraum wie auch in der realen Welt. Nach einem Brandanschlag im Berliner Südwesten Anfang 2026 und dem anschließenden Stromausfall sind zuletzt zum Beispiel Notstromaggregate für Krisensituationen in den Fokus gekommen.
Der Gesetzgeber hat bereits vor längerer Zeit reagiert, um die Vulnerabilität von für Deutschlands Staatswesen wichtigen Einrichtungen zu verringern. Auch der Sektor Siedlungsabfallentsorgung ist zum Teil von europäischer und nationaler Regulatorik erfasst. Neben Vorgaben zum physischen Schutz für Anlagen der kritischen Infrastruktur (KRITIS-Dachgesetz) gibt es umfassende Anforderungen an die Cybersicherheit. Der BDE hat an einem Branchenstandard (B3S) Siedlungsabfallentsorgung mitgewirkt. Das Panel stellt die jüngsten Änderungen durch die sog. NIS2-Umsetzung vor und gibt Hinweise zum Schutz der Betriebsstätten im Cyberraum.
